[622] Promulgiren (v. lat.), öffentlich bekannt machen. Daher Promulgation, 1) öffentliche Bekanntmachung, Verkündigung; 2) (röm. Ant.), öffentliches Aushängen eines Gesetzvorschlags 17 Tage lang, damit ihn Jeder lesen konnte; 3) Bekanntmachung eines bereits vorgeschriebenen Gesetzes.