Promulgiren

[622] Promulgiren (v. lat.), öffentlich bekannt machen. Daher Promulgation, 1) öffentliche Bekanntmachung, Verkündigung; 2) (röm. Ant.), öffentliches Aushängen eines Gesetzvorschlags 17 Tage lang, damit ihn Jeder lesen konnte; 3) Bekanntmachung eines bereits vorgeschriebenen Gesetzes.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 622.
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