Propīna

[628] Propīna (lat., v. gr.), 1) eigentlich ein Trinkhaus, dann Wirthshaus neben den öffentlichen Bädern, wo nach dem Baden gegessen u. getrunken wurde; 2) ein Gelag, Schmauß; 3) im Mittelalter eine freiwillige dem Papste von solchen Prälaten gezahlte Geldgabe, welche bei zwiespältiger Wahl schließlich (mit Hülfe des Römischen Stuhls) die Stelle erhalten hatten; 4) (Propingeld), überhaupt die Taxe, welche ein neuer Pfründner für die Ausfertigung an die päpstliche Kanzlei zu zahlen hatte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 628.
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