[630] Proprietär (v. lat.), Eigenthümer, bes. Grundbesitzer. Proprietät, 1) die Eigenschaft von Etwas; 2) das Eigenthum; daher Proprietätsrecht. das Recht, über die Sache nach Willkür zu verfügen, bes. das Veräußerungsrecht u. das Recht, sich im Besitz aller Nutzungs- u. Proprietätsrechte zu schützen.