Proprietär

[630] Proprietär (v. lat.), Eigenthümer, bes. Grundbesitzer. Proprietät, 1) die Eigenschaft von Etwas; 2) das Eigenthum; daher Proprietätsrecht. das Recht, über die Sache nach Willkür zu verfügen, bes. das Veräußerungsrecht u. das Recht, sich im Besitz aller Nutzungs- u. Proprietätsrechte zu schützen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 630.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika