[689] Pulverkammer, 1) in einem Geschütz u. Gewehr der Raum, welcher die Pulverladung einnimmt; 2) so v.w. Minenkammer; 3) (Sta. Barbe), auf Kriegsschiffen ein Behältniß unten im Raume, gewöhnlich im Hintertheile des Schiffes, hinter dem Befahnmast, mit doppelten Bretern verschlagen, durch eine, mit Drahtgittern verwahrte Laterne erleuchtet. In ihr sind die Geschützladungen nach den verschiedenen Kalibern der Geschütze in besonderen Kasten u. Wandschränken vertheilt, damit sie während des Gefechtes durch die dazu bestimmten Lucken herausgegeben u. nach den Batterien gebracht werden können. Vgl. Barbara 1).