Rüsten

[626] Rüsten, 1) zubereiten, die nöthigen Anstalten zu etwas machen; 2) mit dem nöthigen Geräthe zu etwas versehen; 3) sich zum Kriege vorbereiten, bes. mit den nöthigen Waffen u. Vertheidigungsmitteln versehen; 4) von einzelnen Personen, die Waffen u. die Rüstung anlegen; 5) ein Gerüste machen; 6) das Gestell zu einem Haspel über dem Schachte legen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 626.
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