[802] Rain, die durch einen schmalen Rasenstreif bezeichnete Grenze zwischen zwei Fluren od. Äckern verschiedener Besitzer; daher Rainen, so v.w. Grenzen. Der R. wird von beiden Nachbarn, entweder wechselweise od. zur Hälfte von Jedem abgegrast. Einen solchen R. abzupflügen ist gesetzlich verboten.