[835]Ratification (v. lat.), die Bestätigung eines Friedens od. sonstigen Vertrages durch die höheren od. höchsten Behörden eines Staates. Solche beiderseits Ratificirte Instrumente werden dann gegenseitig ausgewechselt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 835.