Ratum

[839] Ratum (lat.), genehmigt, gut geheißen; daher Cautiorati, Sicherheitsleistung, daß derjenige, für welchen man ein Geschäft besorgt hat, dies genehmigen werde (s. Cautio); subsperati, in Hoffnung der Genehmigung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 839.
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