[839]Ratum (lat.), genehmigt, gut geheißen; daher Cautiorati, Sicherheitsleistung, daß derjenige, für welchen man ein Geschäft besorgt hat, dies genehmigen werde (s. Cautio); subsperati, in Hoffnung der Genehmigung.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 839.