[901]Rection (v. lat.), 1) die Regierung; 2) Bestimmung; 3) das Verhältniß, in welchem ein untergeordneter (regierter) Redetheil zu dem, von welchem er regiert wird od. abhängt (dem regierenden), steht.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 901.