[911]Referirung (Relation) des Eids (v. lat.), die Handlung desjenigen, welcher einen ihm angetragenen Eid dem Deferenten zurückgibt, daß dieser die Wahrheit seiner Behauptung beschwöre.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 911.