[953] Reichsmarschall, 1) Erzamt des Deutschen Reichs; dasselbe hatte bei der deutschen Kaiserkrönung der Kurfürst von Sachsen, welcher deshalb zwei kreuzweise gelegte Schwerter im Wappen führte; 2) so v.w. Landmarschall, s. u. Marschall 2) d).
Meyers-1905: Reichsmarschall