Reichsmatrikel

[953] Reichsmatrikel, sonst das Verzeichniß der deutschen Reichsstände, mit Angabe der gewöhnlichen Leistungen eines jeden nach Geld u. Mannschaft, nach Römermonaten berechnet (Matricularanschlag). Schon unter Sigismund I. 1431 existirten sehr mangelhafte Matrikeln, bessere wurden von Karl V. 1521 auf dem Reichstage zu Worms (daher Wormser Matrikel) beschlossen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 953.
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