Religiōsi dies

[35] Religiōsi dies (röm. Ant.), Tage, an welchen sich in der Vergangenheit ein Unglück zugetragen hatte (z.B. Verlust einer Schlacht), od. wo die Unterwelt offen stehen u. die Geister der Verstorbenen auf der Oberwelt erscheinen od. Gespenster umgehen sollten; an solchen Tagen wurde weder privatim noch öffentlich etwas Wichtiges vorgenommen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 35.
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