[40]Remuneriren (v. lat.), vergüten, vergelten, belohnen; daher Remuneration, die Vergeltung für geleistete Dienste, welche Lehrer, Advocaten, Ärzte, Unterhändler etc., auch wenn ihnen nichts versprochen worden war, fordern können.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 40.