[47]Rentenreduction, die Herabsetzung eines bisher vom Staat ausgesetzten Zinses durch freiwillige Übereinkunft mit dem Gläubiger, welcher lieber die Zinsen vermindern, als das numerische Anlagecapital annehmen will.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 47.