Repressiv

[52] Repressiv (v. lat.), 1) zurückdrückend; 2) hemmend, hindernd; daher Repressivmaßregeln, Maßregeln, welche unter Anwendung der polizeilichen Zwangsmittel der weiteren Entwickelung einer sich kundgebenden Agitation entgegentreten, wohin z.B. das Verbot an politischen Vereinen u. Volksversammlungen, welche jene Bestrebungen zu fördern bestimmt waren, die Unterdrückung dahin zielender Demonstrationen, öffentlicher, die Erregung unterstützender Blätter u. dgl. zu rechnen sind, im Gegensatz einer offenen Bekämpfung der Agitation im parlamentarischen Wege, durch die Presse etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 52.
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