[54] Requisit (v. lat.), 1) Erforderniß; 2) erforderliche Eigenschaft; 3) alle kleinen Utensilien, welche zur Aufführung eines Schauspiels od. einer Oper, eines Ballets etc. nöthig sind. Die Herbeischaffung, derselben besorgt ein Diener (Requisiteur) od. Dienerin (Requisitrice).