Restitution

[62] Restitution (v. lat. Restitutio), Wiederherstellung eines früheren Zustandes; daher In integrum r. (s.d.), das Rechtsmittel, vermöge dessen derjenige, welcher den Verlust eines Rechtes od. eine sonstige Verletzung erlitten hat, aus besonderen Gründen verlangen kann, daß dieser Verlust für nicht geschehen angesehen u. mithin wieder aufgehoben werde. R. famae, die im Wege der Gnade erfolgende Wiederverleihung der bürgerlichen Ehrenrechte an einen derselben verlustig gegangenen Verbrecher. R. natalĭum, im Römischen Rechte die Verleihung der Rechte eines Freigeborenen (Ingenuus) an einen Freigelassenen durch den Kaiser.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 62.
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