Reversion

[87] Reversion (v. lat.), 1) das Umkehren vor der Erreichung des Zieles; daher Reversionsproblem die Aufgabe eine Reihe umzukehren; 2) Rückkehr; 3) syntaktische Figur, wo man die Stellung der Wörter umdreht, z.B. mecum statt cum me; 4) Rückfall eines Gutes an seinen Herrn; daher Reversionsrecht, so v.w. Heimfallsrecht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 87.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika