[154] Riemenmaß, Flächenmaß, dessen Breite die nächste, kleinere Eintheilung des Längenmaßes beträgt, z.B. Riemenruthe, 1 Ruthe lang u. 1 Fuß breit; ebenso Riemenfuß u. Riemenzoll.
Adelung-1793: Riemenmaß, das