[741] Säcularisation (v. lat.), 1) der Act, wodurch ein geistliches, der Kirche zugehöriges Land od. sonstiges Besitzthum derselben entzogen u. in ein weltliches verwandelt (säcularisirt) wird. Säcularisationen fanden in Deutschland bes. während der Reformation, vorzüglich bei dem Westfälischen Frieden 1648 mit den Stiftern Halberstadt, Minden, Schwerin, Bremen, Magdeburg, Havelberg, Ratzeburg, Merseburg, Naumburg, den Johannitercommenden Nemerow u. Mirow etc., eben so zu Anfange des 19. Jahrh. in Folge des Lüneviller Friedens u. des Reichsdeputationsschlusses von 1803 mit fast allen bis dahin noch unmittelbar gewesenen Stiftern u.a. Besitzthümern; 2) Versetzung einer Person der Katholischen Kirche aus dem geistlichen Stand in den weltlichen, z.B. zum Zweck des Heirathens.