Magdeburg [1]

[689] Magdeburg, deutsches Erzbisthum, welches außer seiner eigenen (früher zu Halberstadt gehörigen) Diöces, noch die Bisthümer Meißen, Merseburg, Naumburg (Zeitz), Havelberg, Brandenburg u. eine Zeit lang Posen umfaßte u. dessen Prälat die Würde eines Primas von Deutschland hatte. Seit 17. Jahrh. wurde es ein Herzogthum, gehörte zum Niedersächsischen Kreise, lag zwischen Halberstadt, Braunschweig, der Alt- u. Mittelmark, Kursachsen u. Anhalt; getrennt davon war der Saalkreis durch Anhalt. Ohne den 1780 dazu geschlagenen preußischen Antheil von Mansfeld begriff es 98 QM. mit 260,000 (fast alle protestantische) Ew.; getheilt in den Holz-, Saal-, Jerichowschen u. Ziesarschen Kreis. Landesregierung in M. Der König von Preußen hatte, als Herzog von M., im Reichsfürstenrathe Sitz u. Stimme u. war im Niedersächsischen Kreise erster Kreisstand u. einer der beiden kreisausschreibenden Fürsten. Wappen: quergetheiltes Schild, roth u. weiß.

Kaiser Otto I. u. seine Gemahlin Editha stifteten 21. Sept. 937 in M. ein Benedictinerkloster, welches dem 962 gestifteten u. 967 auf der Synode zu Ravenna bestätigten Erzbisthum eingeräumt wurde; 18. Octbr. 968 wurde Albert I., Abt von Weißenburg, als erster Erzbischof vom Papst Johann XIII. in Rom consecrirt u. 21. Decbr. d. J. von zwei päpstlichen Legaten eingeführt. Zum neuen Erzbisthume wurde von der Diöces Halberstadt, welcher M. früher untergeben war, der zwischen der Elbe, Ohre u. Bode gelegene Landesstrich nebst allen Pfarreien zwischen dem Mansfeldischen Salzigen See. der Saale, Unstrut, Helme u. Grube bei Walhausen geschlagen u. demselben die Bisthümer Merseburg, Zeitz, Meißen, Havelberg u. Brandenburg untergeben. Den Erzbischof erhob der Papst Johann XIII. zum Primas von Deutschland u. erlaubte ihm, nach Art der Römischen Kirche, 12 Cardinalpresbytern, 7 Diakonen u. 24 Subdiakonen an seiner Kirche zu haben. Doch wurde in dem Diplome zugleich bestimmt, daß die Primaten zu Mainz, Trier u. Köln, so wie die in Frankreich, gleiche Ehre mit dem von M. genießen sollten. Albert I. st. 981 auf einer Visitationsreise bei Merseburg; ihm folgte Giselar, seit 974 schon Bischof von Merseburg, u. blieb, gegen die kirchliche Regel, bis an seinen Tod auch im Besitz dieses Bisthums. Unter ihm machten die Wenden 982 Einfälle in die Stifter Zeitz, Havelberg u. Brandenburg, er zog mit den benachbarten Grafen gegen sie u. besiegte sie. Er st. 25. Jan. 1004; sein Nachfolger, Dagano Tagan), ein Baier, übte großen Einfluß auf seinen Zögling u. Freund, den Kaiser Heinrich II. Nach dessen Tode wurde 1012 Walthard Erzbischof, aber dieser starb schon nach zwei Monaten, u. ihm folgte Gero; dieser vollendete 1022 die Ummauerung der Stadt M. u. baute die Sebastianskirche. Ihm folgten 1024 Hunfried, welcher den unter Gero angefangenen Grenzstreit mit dem Bischof von Halberstadt 1038 endigte u. das hohe Chor des Domes ausbauen ließ (1049 eingeweiht); 1051 Engelhard, 1063 Werner (Wezelin), welcher sich mit den sächsischen Fürsten gegen Heinrich verband u. 1075 von diesem gefangen wurde; befreit, focht er wieder gegen den Kaiser u. wurde auf der Flucht 1078 erschlagen. Sein Nachfolger, Hartwig, wurde 1085 als Gegner Heinrichs IV. ab u. an seiner Stelle Hartwig, Abt von Hirschfeld, eingesetzt; 1089 restituirte jenen der Kaiser, welchem er nun bis zu seinem Tode 1102 treu blieb. Ihm folgten Heinrich, Graf von Asle; 1107 Adelgot, Graf von Veltheim, welcher das Neue Wert zu Halle stiftete; 1119 Rötger, Graf von Veltheim, 1126 St. Norbert (s.d.), der Stifter des Prämonstratenserordens, gegen welchen der Clerus, welchen er reformiren wollte, das Volk von M. aufreizte, daß er sich nach Halle flüchten mußte; 1134 Konrad, Graf von Querfurt, welcher nach Lothars Tode die Partei der Guelfen ergriff; 1142 Friedrich, Graf von Wettin, der 1147 mit den Polen einen Kreuzzug gegen die Wenden unternahm; 1152 Wigmann, welcher das slawische Heidenthum im Brandenburgischen u. mit demselben die polnische Herrschaft stürzen half, war Anfangs Heinrichs des Löwen Gegner, söhnte sich aber mit ihm aus u. wurde Verwalter dessen Herzogthums wahrend seines Kreuzzuges; er schenkte dem Erzstift das Schloß Seeburg u. schon er scheint auf Giebichenstein, der nachmaligen Residenz der Erzbischöfe, residirt zu haben. Ihm folgten 1192–1205 Ludolf, welcher in dem Kaiserstreite ein Anhänger Philipps von Schwaben war u. 1196 einen großen Theil der Altmark von dem Markgrafen von Brandenburg erhielt; 1206 Albert II., Graf von Hallermünde; nachdem in der Charwoche 1207 der Dom nebst vielen geistlichen Gebäuden ein Raub der Flammen geworden war, legte er 1208 den Grund zu dem noch jetzt stehenden Dom. Nach Ermordung Phlipps von Schwaben (1208) trat er auf die Seite des Kaisers Otto IV., wurde 1210 päpstlicher Legat in Deutschland u. beauftragt den Bann[689] gegen Otto IV. bekannt zu machen, was er erst 1211 that u. sich dadurch einen siebenjährigen Krieg zuzog; er brachte aber doch 1212 die Wahl des Gegenkaisers Friedrich II. zu Stande. Damals begann, weil der Erzbischof die Lehen der Altmark angenommen hatte, der Magdeburger Krieg mit Brandenburg, s. Brandenburg (Gesch.) III. 1213 wurde Albert von Otto gefangen, aber von den Magdeburgern wieder befreit, u. erst Otto's Tod 1218 machte dieser Fehde ein Ende. Albert st. 1233. Sein Nachfolger, Burkhard (I.), gewählt 1. Jan.1234, starb schon 1235 in Constantinopel auf einer Reise nach Jerusalem; ihm folgte 1236 sein Bruder Willebrand, unter welchem 1244 endlich der Magdeburger Krieg geendigt wurde; der Erzbischof verlor aber dadurch die Altmark; 1252 Rudolf von Dingelstädt; 1260 Ruprecht, Graf von Mansfeld, welcher die Juden aus seiner Diöces trieb u. Halle, dessen Magistrat sich derselben angenommen hatte, streng züchtigte; 1266 Konrad, Graf von Sternberg; 1278 Günther I., Graf von Schwalenberg, welcher den Markgrafen Otto VI. von Brandenburg schlug u. gefangen nahm, aber schon 1279 abdicirte; Bernhard, Graf von Wölpe; 1283 Erich, Markgraf von Brandenburg, welcher 1290 nach dem Tode des Grafen Otto von Brehna Wettin für das Erzbisthum nahm; 1295 Burkhard II., Graf von Blankenburg, welcher 1301 vom Markgrafen Dietrich dem Jüngeren um 6000 Mark die Lehensherrlichkeit über die Lausitz erkaufte; 1305 Heinrich, Graf von Anhalt-Aschersleben; 1307 Burkhard III., Herr von Schraplau, der den Städten M. u. Halle so drückende Steuern auflegte, daß sich diese 1325 empörten, den Erzbischof singen, in einen Kerker warfen u. ermordeten. Ihm folgte 1326 Heidenreich (Heideke) von Ersa, u. da dieser auf einer Reise nach Avignon in Eisenach starb, so wurde 1327 Otto, Landgraf von Hessen, Erzbischof, welcher den Papst zur Aufhebung des Bannes, in welchen Halle u. M. wegen Ermordung des Erzbischofs Burkhard III. gekommen waren, bewog; 1361 Dietrich, ein Günstling des Kaisers Karl IV., welcher dem Erzstift durch Sparsamkeit u. Friedfertigkeit große Vortheile brachte u. 27. Oct. 1363 den vollendeten Dom einweihete. Ihm folgte 1368 Albert III., Graf von Sternberg, welcher 1371, nachdem er bedeutende Güter des Erzstifts, ja selbst die Lehensherrlichkeit über die Niederlausitz an den Kaiser verkauft hatte, seine Würde niederlegte u. in sein früheres Bisthum Leitomischl zurückkehrte. 1371 Peter von Bruma od. von Brünn, der 1381 niederlegte u. 1387 in Olmütz starb; 1381 Ludwig, Markgraf von Meißen, welcher 1382 auf einem Tanz zu Kalbe im Stadthause, zur Carnevalszeit, von dem einstürzenden Saale erschlagen wurde. 1382 wurde Friedrich II. von Hoym Erzbischof; da dieser aber in demselben Jahre wieder starb, Albert IV. von Querfurt, welcher gegen Brandenburg kriegte, die Raubritter bekämpfte, aber auch durch Prägen schlechten Geldes 1402 eine Empörung seiner Unterthanen erregte u. 1403 auf Giebichenstein starb; Günther II., Graf von Schwarzburg (1404 bis 1445), führte bis 1407 mit Anhalt Krieg, züchtigte 1414 das widerspenstige Halle, stritt sich mit den Magdeburgern lange wegen der Befestigung ihrer Stadt, die ste gegen die Hussiten angelegt hatten, wobei es 1432 zum Aufstand der Städter kam, welche deshalb vom Kaiser in die Acht u. vom Erzbischof in den Bann gethan wurden; 1434 wurde Frieden ge. stiftet u. 1435 der Bann aufgehoben. Auf Günther folgte 1445 Friedrich III., Graf von Beichlingen, welcher zuerst in seinen Briefen u. Urkunden sich Primas von Deutschland nennt (s. oben); 1465 Johann, Pfalzgraf von Simmern, unter welchem 1466 Fürst Bernhard IV. von Anhalt-Bernburg seine Länder dem Erzstift zu Lehen auftrug, u. welcher mehre Fehden gegen Raubritter mit Nachdruck führte; Ernst, Herzog zu Sachsen (1476–1513), der erst 11 Jahre alt war u. für welchen Fürst Adolf von Anhalt während seiner Minderjährigkeit regierte; erverlegtedie Residenz von Giebichenstein nach Halle, wo er die Moritzburg gründete; 1489 übernahm er das Erzstift selbst u. erwarb demselben 1496 Querfurt wieder. Er war auch Administrator von Halberstadt u. st. 1513 in Halle. 1513 Albert V., Sohn des Kurfürsten Johann von Brandenburg, welcher ebenfalls zugleich Bischof von Halberstadt war u. 1514 auch Erzbischof von Mainz wurde. Zur Deckung seiner Privat- u. der Stiftsschulden erlaubte der Papst ihm, daß er als päpstlicher Commissarius Ablaß predigen u. Ablaßbriefe austheilen ließ. Albert wählte dazu den Dominicaner Tezel. Zum Schutz der Katholischen Kirche gegen die Lutherische Lehre legte Albert in Halle ein Stift von gelehrten u. rechtgläubigen Canonikern an, allein diese wurden meist selbst lutherisch. 1524 wollte er auch lutherisch werden u. heirathen, aber es unterblieb. Nach Übergabe der Augsburgischen Confession betrieb er Friedensunterhandlungen zwischen den Protestanten u. Katholiken, brachte den ersten Religionsfrieden (23. Juli 1532) u. den Vergleich des Kurfürsten von Sachsen mit dem Römischen Könige Ferdinand in Cadan 1534 zu Stande, setzte 1536 seinen Vetter, Johann Albrecht, Markgrafen von Ansbach, zu seinem Coadjutor in M. u. Halberstadt ein u. schloß ein Vertheidigungsbündniß u. 1536 mit mehren Katholischen Fürsten die Heilige Liga gegen den Schmalkaldischen Bund. 1541 auf dem Landtage zu Kalbe gestattete er den protestantischen Einwohnern von M. u. Halberstadt die freie Religionsübung, wofür sie seine Schulden, gegen 500,000 Gulden, bezahlten. Albert verließ darauf M. u. Halle u. st. 1545 in Aschaffenburg. Ihm folgte sein Coadjutor, Johann Albrecht, Markgraf von Ansbach, welcher mit kaiserlicher Hülfe Halle zur Huldigung zwang, aber M., welches unter Amsdorf, Nik. Gallus, Flacius, Wigand u. And. gegen das Interim kämpfte, konnte nicht für ihn bezwungen werden u. wurde deshalb mit der Reichsacht belegt; erst nach dem Tode dieses eifrig katholischen Erzbischofs (17. Mai 1550 in Halle) belagerte Kurfürst Moritz M. u. nahm es im November durch Capitulation. Ihm folgte Friedrich IV., Sohn des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg; er wurde 1552 auch Bischof zu Halberstadt, starb aber im October dieses Jahres, u. nun folgte ihm 1553–66 sein Bruder Sigmund; dieser bekannte sich mit dem ganzen Domcapitel zur Lutherischen Lehre u. führte fast an allen Orten des Erzstifts, wo es bisher noch nicht geschehen war, die Reformation ein. Sein Nachfolger Joachim Friedrich, Kurprinz von Brandenburg, trat offen zur Evangelischen Lehre über u. heirathete die Tochter des Markgrafen Johann von Küstrin, Katharine, worüber der Papst sehr erzürnt war u. den Kaiser Maximilian II. zu seiner Absetzung aufforderte. Unter ihm wurde[690] die seit 1546 verschlossene Domkirche 1567 wieder geöffnet, u. zwar zum evangelischen Gottesdienst. Als Joachim Friedrich 1598 in Brandenburg folgte, wurde sein 11jähriger Sohn, Christian Wilhelm, Administrator, für welchen bis zur Majorennität, 1608, das Domcapitel die Regentschaft führte. Unter ihm litt das Land durch den Dreißigjährigen Krieg viel, u. Christian Wilhelm wurde, weil er sich an dem Kriege betheiligte u. das Land verließ, 1628 von dem Domcapitel entsetzt u. Herzog August von Sachsen gewählt; aber 1630 führte Gustav Adolf den Administrator Christian Wilhelm zurück; bei der Einnahme Magdeburgs durch Tilly 1631 wurde er gefangen u. trat 1632 zur Römischen Kirche über. Im Prager Frieden 1635 wurde das Erzstift M. dem Herzog August von Sachsen, Sohn des Kurfürsten Johann Georg I., jedoch ohne Sitz u. Stimme auf den Reichstagen, übergeben u. festgesetzt, daß nach dessen Tode das Domcapitel noch bis 1675 einen evangelischen, nach dieser Zeit aber wieder einen katholischen Fürsten erwählen sollte. Doch gelangte Herzog August erst 1638, nachdem die Schweden aus dem Magdeburgischen vertrieben waren, zum vollen Besitze des Erzstifts.

Im Westfälischen Frieden 1648 wurde bestimmt, daß Herzog August das Erzstift zwar lebenslang behalten, daß es aber nach dessen Tode säcularisirt u. als ein erbliches Herzogthum dem Hause Brandenburg zum Ersatz für Pommern gegeben werden sollte. Das Domcapitel sollte zwar bleiben, aber ohne alles Wahlrecht; der vierte Theil der Canonicate sollte eingezogen, das Fürstenthum Querfurt bei Kursachsen bleiben, das Amt Loburg aber u. das Kloster Zinna dem gewesenen Administrator Christian Wilhelm zugetheilt, übrigens aber das ganze Herzogthum bei der Evangelischen Lehre erhalten werden. Die Würde des Primas von Deutschland kam an den Erzbischof von Salzburg. August errichtete 1647 das Consistorium des Herzogthums M. u. gab 1673 die Magdeburgische Kirchenordnung. Brandenburg empfing nun 1650 die Huldigung u. bekam das Herzogthum nach dem Tode des Administrators 4. Juni 1680 völlig in Besitz. Seitdem ist dasselbe, die kurze Dauer des Königreichs Westfalen von 1807–13 abgerechnet, wo der Holz- u. Saalkreis an Westfalen gegeben u. der preußisch gebliebene Theil (der Jerichowsche u. Ziesarsche Kreis) mit der Mittelmark vereinigt wurde, bei dem Hause Brandenburg geblieben u. gehört jetzt zur Provinz Sachsen, u. zwar der Holzkreis, der Kreis Jerichow u. Ziesar zum Regierungsbezirk M., der Saalkreis zum Regie-rungsbezirk Merseburg. Vgl. von Dreyhaupt, Pagus Neletici et Nudzici, 1755; Großfeld, Be archiepiscopatus Magdeburgiensis originibus, Münst. 1856.

Die Burggrafschaft M. war ehedem ganz verschieden vom Erzbisthum u. Herzogthum M., denn schon zu Karls des Großen Zeit war eine Burg in M., in welcher ein kaiserlicher Graf wohnte, der bisweilen der Graf an der Elbe genannt wird u. gleichsam des Kaisers Statthalter über die benachbarten Wenden war. Später erhielt derselbe die Advocatie u. den Titel eines Burggrafen, welche Würde von den Erzbischöfen sogar gräflichen u. fürstlichen Häusern als erbliches Leben aufgetragen wurde. So gab Erzbischof Konrad I. nach dem Tode des Burggrafen Heinrich, Markgrafen von der Lausitz, das Burggrafenthum 1136 seinem Bruder Burkhard, edlem Herrn zu Querfurt, bei dessen Hause es bis 1269 blieb, wo Erzbischof Konrad II. es von dem Grafen Burkhard zu Mansfeld wieder an sich brachte u. nebst dem damit verbundenen Erbschenkenamte des Erzstifts an die Herzöge Johann u. Albrecht zu Sachsen für 12,000 Mark Silber verkaufte, unter der Bedingung, daß sie es vom Erzstifte zu Lehen tragen sollten.1294 verkaufte Herzog Albrecht das Burggrafenthum u. das Schultheißenamt wieder an das Erzstift, wozu die Stadt das Geld vorschoß, unter der Bedingung, daß das Schultheißenamt bei der Stadt, das Burggrafenthum aber bei dem Erzstifte verbleiben u. nicht wieder verliehen werden sollte. In der Folge jedoch wurde dasselbe kaiserliches Lehen u. als solches 1422 dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren zugleich mit dem Kurfürstenthum Sachsen übertragen. Die zwischen Sachsen u. dem Erzstifte 1538 entstandenen Streitigkeiten, wo Kurfürst Johann Friedrich das verpfändete Burggrafthum wieder einlöste, um den Bedrückungen der Evangelischen Seitens der Erzbischöfe ein Ziel zu setzen, wurden 10. Juni 1579 durch den Magdeburger Permutationsreceß zu Eisleben (daher auch Eislebischer Tauschreceß) dahin entschieden, daß das Erzstift an Kursachsen die Lehensherrlichkeit u. Landeshoheit über einen Theil der Grafschaft Mansfeld abtrat, wogegen der Kurfürst von Sachsen Alles, was er als Burggraf von M. in den Städten M. u. Halle, sowie im ganzen Erzstifte vom Reiche zu Lehen trug, dem Erzstifte übergab, aber sich u. seinen Nachkommen den Titel u. das Wappen vom Burggrafenthum M., nebst den vier außerhalb des Erzstifts gelegenen Ämtern Gommern, Ranis, Elbenau u. Gottau, als zum Burggrafenthum gehörig, vorbehielt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 689-691.
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