[93] Sündenvergebung (Remissio s. Condonatio peccatorum), Erlassung der Sünde eines Menschen von Gott, als dem zwar heiligen Richter, aber auch barmherzigen Vater. Das Heiden- u. Judenthum glaubte die S. durch Opfer (s.d.) zu erwerben; nach der Lehre des N. T. aber unterwarf sich Christus, welcher selbst frei von Sünde war, freiwillig dem Leiden u. dem Tod, um dadurch als Sühnopfer für die Menschen die S. bei Gott zu bewirken. Diese S. ist aber an die Bedingung geknüpft, daß die Menschen an die ihnen in Christo dargebotene Versöhnung glauben u. durch Reue u. Besserung die Gnade Gottes ergreifen. Vgl. Absolution, Rechtfertigung u. Versöhnung.