Satteln

[944] Satteln, den Sattel auf einem Pferde durch Gurte befestigen; dies muß mit Vorsicht geschehen, damit das Pferd nicht durch eine falsche Lage des Sattels gedrückt, od. ihm durch zu festes Anziehen des Sattelgurtes das Athemholen erschwert werde, damit aber auch nicht durch zu lockeres S. der Reiter in Gefahr komme. Man legt entweder (wie bei der Cavallerie) eine wollene Decke unter den Sattel od. reitet auch, wie bei gewöhnlichen Spazierritten (auch die Offiziere bei der Cavallerie), indem man den bloßen Sattel auf das Pferd legt. Manche Pferde haben die Untugend sich aufzublähen, wenn sie gesattelt werden, ein derber Stoß mit dem Knie in die Rippen, durch welchen sie erschrecken, verhindert sie daran. Das Absatteln geschieht, indem man bei warm gerittenen Pferden das Pferd mit gelöstem Gurt eine halbe Stunde stehen läßt, es dann mit einem Strohwisch abreibt u. sogleich eine Pferdedecke darüber schnallt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 944.
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