[89]Schandgeld, 1) Geld, welches durch eine schändliche Handlung erworben worden ist; 2) ein ungewöhnlich geringes Geld, welches mit dem Werthe einer Sache gar nicht im Verhältniß steht; so auch Schandgebot, Schandpreis, Schandkauf.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 89.