Schiedsprobe

[151] Schiedsprobe, Probe, welche von dem Schiedswardein dann angestellt wird, wenn die Probe des Hüttenschreibers u. des Gewerkenprobierers nicht übereinstimmen; das arithmetische Mittel aus den drei Proben gibt alsdann die Entscheidung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 151.
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