Schiff [2]

[167] Schiff (in anderer Bedeutung), 1) (Weber), so v.w. Schütze; 2) Werkzeug, welches von den Frauenzimmern zu mehren Arbeiten gebraucht wird, welche aus Knötchen od. Schlingen bestehen; es ist meist von Elfenbein u. besteht aus zwei länglichrunden, spitzigen Platten, welche in der Mitte durch einen Steg verbunden sind; auf den Steg wird das zur Arbeit nöthige Garn od. Seide gewickelt; 3) (Schiffchen, Maler), so v.w. Näpfchen; 4) Gefäß ohne Henkel u. Füße; 5) (Buchdr.), länglich viereckiges Bret mit einem Rande; in dem Rande sind Falze, in welche ein anderes Bret (die Schiffszunge) geschoben werden kann; auf den Boden des S-s werden die gesetzten Zeilen gestellt u. zu Columnen eingerichtet; auch beim Schriftgießen wird zum Fertigmachen ein gleiches gebraucht; 6) (Landw.), so v.w. Wagen, Schlitten u. dgl.; 7) der innere größere Raum einer Kirche, s.d. II. A) b).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 167.
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