Schiff [2]

1627. Weberschiffchen.
1627. Weberschiffchen.

[630] Schiff, der mittlere Teil einer Kirche von der Turmhalle bis an den Altar (s. Kirchenbauten); auch das Brettchen mit Randleisten, worauf der Schriftsetzer aus den Zeilen die Kolumnen zusammensetzt; ferner ein die Einschußfadenspule enthaltendes Weberwerkzeug (Weberschiffchen, Schütze), ein auf Rollen laufender kahnförmiger Behälter aus Holz oder Metall [Abb. 1627; b Spulendorn, um d aufklappbar, c Häkchen für den auslaufenden Faden, e Rollen], wird entweder mit der Hand geworfen (Handschütze) oder durch einen Mechanismus geschnellt (Schnellschütze).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 630.
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