Schillingsgut
[189] Schillingsgut (Bonum solidarium), in manchen Gegenden ein Bauerngut, von welchem ein jährlicher Erbzins gegeben wird; vgl. Colonat; dessen Gebäude, Schillingshof; der Besitzer, Schillingsbauer;[189] das aus dem darüber geschlossenen Vertrage entspringende Recht, Schillingsrecht.