Schläger

[209] Schläger, 1) ein Mensch, welcher eine Fertigkeit im Schlagen u. Balgen, bes. im Duelliren besitzt; 2) ein Degen, welcher beim Duelliren gebraucht wird; die Stoßschläger, zu Duellen auf den Stoß, haben gewöhnlich starke, dreischneidige Klingen u. 4, 6 od. 8 Zoll breite Stichblätter; die Hauschläger haben gerade, ein- od. zweischneidige Klingen u. das Gefäß ist entweder mit Glocke od. Parirstange u. Bügel od. mit förmlichem Korb versehen; 3) so v.w. Schlägel; 4) (Nadler), so v.w. Stämper; 5) so v.w. Schlagholz; 6) die Flügel der Schlag- od. Flackmaschine, in welcher die Baumwolle gereinigt wird, s. Schlagmaschine 3); 7) Vogel, s.u. Schlagen 24).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 209.
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