Bügel

[432] Bügel, 1) schmales Stück Holz od. Metall, rund gebogen od. gearbeitet; 2) so v.w. Steigbügel; 3) (Büchseum.), metallener Bogen am Schafte der Schießgewehre, s.u. Garnitur; 4) (Schwerts.), am Degengefäß der der Länge nach über den Griff gebogene Metallstab, welcher die Hand schützt; 5) (Her.), am Helme od. Rost der gebogene, das Gesicht bedeckende Eisentheil. Die alte französische Heraldik gab die Regel, daß die Prinzen eines souveränen Hauses 11, Herzöge u. Fürsten 9, Marquis u. Grafen 8, Barone u. Ritter 5, der Adel 3 B. führen sollten; in Deutschland ward dies nie beobachtet, meist sind ihrer 3–5 am Helme, auch wird in Wappenbriefen nie die Zahl derselben angegeben; in Dänemark aber gibt man dem Grafen in den Diplomen 11, dem Freiherrn 7, dem Edelmanne 5 B., u. diese Zahlen werden auch in den Diplomen genannt; 6) an Wagen hölzerner od. eiserner Stab, worauf die Decke ruht; 7) das bogenförmige Gestell mancher Sägen, daher Bügelsägen, s. Säge; 8) das krumm gebogene Stäbchen, worin die Dohnen, daher Bügeldohnen, gehängt werden; 9) eiserner Ring um einen Balken od. Mast, um denselben vor dem Aufreißen zu verwahren, od. ihn dadurch mit einem anderen Stück zu verbinden, od. wenn ein Balken an dem einen Ende nicht gut unterstützt werden kann, ihn dadurch in die Höhe zu befestigen; 10) (Schiffsw.), Schleife von Stricken, an welchen die Segelstangen bewegt werden; bei kleineren [432] Fahrzeugen die Schleifen, die an einem Balken hängen, um das Ruder leichter führen zu können; 11) überhaupt Band von Weideruthen od. biegsamem Holze; 12) (Jagdw.), so v.w. Burgstall, s.u. Hirschfährte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 432-433.
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