[211]Schlagnetz, 1) so v.w. Racket 1); 2) Netz, welches mittelst einer Zugleine od. einer eigenen Vorrichtung mit einer Stellzunge über den Vögeln zusammenschlägt, so die Schlagwände der Vogelherde, die Goldammerfallen, die Bömsche etc.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 211.