Schlingern

[288] Schlingern, 1) den Sand aus einem Kanale werfen; 2) die schwankende Bewegung, welche Schiffe in hohler See von einer Seite zur anderen haben, u. welche, zu stark, der Festigkeit des ganzen Gebäudes nachtheilig wird. Beim S. od. bei starkem Winde werden an der Luvseite noch Pardunen (Schlingpardunen) beigesetzt, um das Wenden des Schiffes zu erleichtern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 288.
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