Schreibgebühr

[424] Schreibgebühr (Schreibgeld, auch Schreibschilling, kleine Lehnwaare), 1) gewisse Procente, welche bei manchen gerichtlichen Verhandlungen bes. bei Lehnsreichungen, für die dabei stattgefundenen Schreibereien entrichtet werden; 2) so v.w. Copial- od. Mundirgebühren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 424.
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