[424] Schreibgebühr (Schreibgeld, auch Schreibschilling, kleine Lehnwaare), 1) gewisse Procente, welche bei manchen gerichtlichen Verhandlungen bes. bei Lehnsreichungen, für die dabei stattgefundenen Schreibereien entrichtet werden; 2) so v.w. Copial- od. Mundirgebühren.