Schubschein

[445] Schubschein, 1) sonst ein Schein, welchen ein des Landes Verwiesener erhielt u. welcher den Grund seiner Ausweisung enthielt; 2) (Transportschein) die Legitimation für denjenigen, welcher einen Schubling von einem Orte zum andern bringen soll.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 445.
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