Schwedisch-Pommern

[583] Schwedisch-Pommern, der Theil von Pommern, welcher seit dem Westfälischen Frieden (1648) zu Schweden gehörte; umfaßte Anfangs ganz Vorpommern u. von Hinterpommern Stettin, Garz, Damm, Kolnow, das Große u. Kleine Haff nebst den drei Odermündungen u. das umliegende Land bis jenseit Stettin, wie auch Usedom, Wollin u. Rügen; späterhin, nach dem Frieden von Stockholm (1720). Pommern bis an die Peene u. Wismar u. Rügen; Wismar wurde jedoch 1803 an Mecklenburg verkauft; es wurde von 1999 bis Anfangs 1813 von den Franzosen occupirt, dann durch Schweden besetzt, jedoch 1814 durch den Congreß von Wien an Dänemark als Entschädigung für Norwegen abgetreten, welches es wieder an Preußen gegen Lauenburg u. die Summe non 2,100,000 Thlrn. vertauschte. Jetzt bildet es einen Regierungsbezirk, wovon Stralsund (wie sonst) die Hauptstadt ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 583.
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