Schwimmendes Licht

[687] Schwimmendes Licht, kleines Boot von Kupferblech, welches zur Rettung der in das Wasser Gefallenen des Nachts gebraucht wird; in einem Bügel über dem Boote ist eine Laterne so aufgehängt, daß sie nicht leicht durch starke Bewegung ausgelöscht werden kann. Das brennende Licht zeigt den Verunglückten, nach welcher Gegend sie schwimmen müssen, um Rettung zu finden. An dem Rande des Bootes sind meist Handhaben angebracht, damit der Verunglückte sich leichter festhalten kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 687.
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