Selbstschuß

[809] Selbstschuß, Schießgewehr, so eingerichtet, daß wilde Thiere sich selbst damit erschießen; die mit Laufkugeln geladenen für wilde Schweine u. Wölfe sind aus mehren Flintenläufen zusammengesetzt, deren Zündlöcher in Verbindung stehen; an den Drücker des mit Baumrinde gegen Regen bedeckten Schlosses wird ein Faden angebracht, welcher an einer Schnur hängt, u. wenn diese bewegt wird, den Drücker abzieht. Diese Selbstschüsse legt man an einen Luderplatz, Suhlloch u. dgl. u. richtet sie nach der Stelle, wo man voraussetzt, daß sich die Thiere nahen. Für Füchse u. Dachse nimmt man einen Pistollauf, ladet ihn mit Schroten u. legt ihn in den Bau. Um frei liegende Orte, z.B. Gärten, gegen Diebe zu sichern, legt man dahin auch Selbstschüsse, doch darf dies nie ohne obrigkeitliche Erlaubniß geschehen u. muß in der Nähe die schriftliche Anzeige der gelegten Selbstschüsse gemacht werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 809.
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