Signacŭlum

[79] Signacŭlum (lat.), 1) das Bezeichnen einer Sache zur Unterscheidung von etwas Anderem; daher S. corpŏris, bei den Kirchenvätern die Beschneidung; 2) das Bezeichnen mit einem Siegel auf Sachen, welche man Andern aufzuheben gab.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 79.
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