[126] Singakademie, Verein von Gesangkünstlern u. Dilettanten, welcher in bestimmten Zusammenkünften große u. klassische Gesangstücke, als Oratorien, Messen, Cantaten u. Motetten, einübt. Die erste S. stiftete Fasch 1789 in Berlin, welche Zelter nach dessen Tode 1809 fortsetzte u. ausbildete, worauf, bes. seit 1814, dergleichen Vereine bald in jeder nur einigermaßen bedeutenden Stadt Deutschlands entstanden u. zur Bildung des Geschmacks an edler u. ernster Musik wirkten. Meist haben die S-n ihre Statuten u. einen Director. Beschäftigt sich ein kleinerer Verein Dilettanten mit Einstudiren von Opern u. andern minder ernsten Musikstücken u. nimmt nur selten Kirchenmusik strengen Styls zum Gegenstand, so nennt man solchen gewöhnlich Singverein.