Singschule

[127] Singschule, 1) eine Anstalt, wo von einem Singlehrer (Singmeister) der Gesang gelehrt wird. In Deutschland sind gewöhnlich die an den Kirchen angestellten Cantoren od. Privatgesanglehrer die [127] Vorsteher der S-n u. vorzüglich des Elementarsingunterrichts. Höhere Ausbildung im Gesange geben in neuerer Zeit die Singakademien, Singvereine u. Conservatorien (s. ch.); vgl. Gesang; 2) Versammlung der Meistersänger, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 127-128.
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