[647] Cantor (lat.), 1) Sänger; 2) Vorsänger in einer Kirchengemeine; 3) in den Domcapiteln der 4. Domherr, im Range nach dem Senior (Scholasticus), der mit ihm gewöhnlich den Gottesdienst besorgte u. bei den Domschulen Unterricht ertheilte; dessen Prälatur Cantoria; 4) zweiter u. dritter Lehrer an einer Stadtschule, welcher gewöhnlich auch Unterricht im Gesange ertheilt. In Nonnenklöstern eine Frau, Cantrix. Cantorat, die Stelle, u. Cantorei, die Wohnung eines C-s.