Sodalitĭum

[240] Sodalitĭum (lat.), in Rom 1) jede Vereinigung zu irgend einem Zweck, auch zum Lebensgenuß (s. Sodales 2); bes. aber 2) Vereinigungen zu staatsgefährlichen Absichten, wie demokratische Clubs, dergleichen 68 v. Chr. mehre durch ein Senatsconsult aufgehoben, darauf aber von Clodius wiederhergestellt wurden. Solche Sodalitia wurden auch bes. zur Durchsetzung von Wahlen gestiftet, indem die Mitglieder aus verschiedenen Tribus waren, welche ihre Tribus zu der Wahl der gewünschten Person zu bestimmen verpflichtet waren. Dieses S. wurde 55 v. Chr. durch die Lex Licinia verboten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 240.
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