[511] Specificiren (v. lat.), alles Einzelne namentlich, genau Punkt für Punkt aufführen. Daher Specificatin, 1) einzelne Aufzählung, namentliches Verzeichniß aller einzelnen Gegenstände; 2) in der Jurisprudenz die Handlung, wenn Jemand absichtlich. die Materie eines andern umgestaltet, od. durch Zusammenmischung verschiedener Materien einen neuen Körper bildet.