[511] Specifisch (Specificus), 1) was dem Wesen einer Sache (der natürlichen Beschaffenheit od. Gattungseigenheit nach) eigenthümlich ist; 2) was zur Hervorbringung einer gewissen Wirkung an ihr ganz allein geschickt ist. So vorzüglich Specifische Arzneimittel (Specifica), Mittel, welche bei einer Krankheit sichere Heilung bewirken, wie z.B. China (Chinin) bei Wechselfiebern, Jod gegen Drüsenleiden, Quecksilber gegen Syphilis u. dgl.; 3) in der Physik bezeichnet S. den Grad od. die Größe einer Eigenschaft, wie sie einer bestimmten Materie od. einem bestimmten Volumen derselben zukommt.