Staatsgeheimniß

[631] Staatsgeheimniß, eine Kenntniß von dem Zustande eines Staats in Hinsicht innerer od. äußerer Beziehungen, od. von gewissen Dingen, deren Veröffentlichung dem Staate Nachtheil bringen kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 631.
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