Stadtschulen

[664] Stadtschulen, 1) die Schulen in den Städten; 2) Volksschulen in Städten im Gegensatz zu denen auf dem Lande, indem in ihnen ein etwas weiterer Kreis u. anderer Zweck des Unterrichts ist; vgl. Bürgerschulen; 3) die Lateinischen Schulen in Städten, im Gegensatz zu Staatsgymnasien, Kloster- u. Fürstenschulen; das Patron. der S. hat der Magistrat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 664.
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