Stehen

[724] Stehen, 1) von Maschinen, sich nicht bewegen, nicht in Gang sein; 2) vom Wasser u. anderen Flüssigkeiten, nicht abfließen, sich in völliger Ruhe befinden; 3) von einem Geschäfte, nicht betrieben werden; 4) sich an einem Orte befinden, wo seine Dienstverrichtung ist; 5) von Bäumen u. Getreide, so v.w. anstehen, noch nicht abgehauen sein; 6) sich längere Zeit an einem Orte befinden, bes. vom Edelwilde, Kranichen, Reihern etc.; 7) auf dem Baume stehen, von größerem Federwilde, auf dem Baume sitzen; 8) für etwas stehen, sich verbindlich machen, wenn Einer seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann, an dessen Stelle die Forderungen an ihn gerecht zu werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 724.
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